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NWB BB 11/2019 S. 325

Insolvenzgeld: Abgabe bleibt unverändert

Die Insolvenzgeldumlage für Unternehmen bleibt 2020 unverändert bei 0,06 %. Sie muss von Arbeitgebern für fast jeden Mitarbeiter gezahlt werden. Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

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