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Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplätze: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Die Europäische [i] EU-Kommission, Mitteilung v. 10.10.2019 Kommission hat am beschlossen, ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, da die Neuregelungen in §§ 22f, 25e UStG nach Auffassung der Kommission gegen Unionsrecht verstoßen.
[i]Hörster, NWB 1-2/2019 S. 20Im Rahmen des UStAVermG wurden § 22f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) neu in das UStG aufgenommen. Seit dem haftet demgemäß ein Marktplatz gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden, wenn sie von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden. Der Marktplatz kann die Haftung nur dann vermeiden, wenn er eine Bescheinigung auf Papier vorlegen kann, die dem auf seiner Plattform tätigen Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt wurde (§ 25e UStG).
[i]Neuregelungen verstoßen gemäß EU-Kommission gegen UnionsrechtDiese Verpflichtung ist nach Auffassung der Kommission ineffizient und unverhältnismäßig und behindert außerdem den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt, was einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellt. Darüber hinaus haben sich di...