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Gestaltungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften durch den neuen Realteilungserlass vom 19.12.2018
Umstrukturierungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften?
Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur Realteilung vom folgt nun endlich auch die Finanzverwaltung der grundlegenden Meinung des BFH zur Abgrenzung einer echten und unechten Realteilung sowie der Definition einer begünstigten Realteilung, welche bereits seit Längerem sowohl in der Literatur als auch in der Praxis verstärkt diskutiert wurde. Grundsätzlich ist die Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG als steuerneutrale Übertragungsvorschrift anwendbar, sofern bei einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden. Mithilfe des BMF-Schreibens wurde das Rechtsinstitut der Realteilung weiter konkretisiert, aus welchem sich weitere Möglichkeiten in der Gestaltungspraxis ergeben können. Der nachfolgende Beitrag soll anlässlich des neuen Realteilungserlasses vom in die Fragestellung, inwieweit sich durch eine Realteilung Umstrukturierungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften ergeben können, einführen.
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