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Die Besteuerung der Kommanditgesellschaft auf Aktien und ihrer Gesellschafter
I. Einführung
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine wenig verwendete, weil wenig bekannte Rechtsform. Zumindest aber seit der BGH durch seinen Beschl. v. - II ZB 11/96 (DStR 1997 S. 1012) die GmbH als persönlich haftenden Gesellschafter der KGaA ausdrücklich zugelassen hat, stellt die KGaA eine attraktive Rechtsform dar. Sie könnte z. B. die Publikums-KG ersetzen. Gegenüber dieser hat die KGaA den Vorteil, dass nicht jeder, der sich neu beteiligen will, in die Gesellschaft aufgenommen werden muss; der Verkauf einiger Aktien reicht. Dies erhöht auch die Marktfähigkeit der Anteile. Dadurch werden die Kosten gesenkt und komplizierte Vertragsstrukturen mit der Einschaltung von Treuhändern überflüssig. Die KGaA kann sich aber auch als Ersatz für die GmbH anbieten (vgl. dazu näher Haase, GmbHR 1997 S. 917; Claussen, GmbHR 1996 S. 73; Kallmeyer, DStR 1994 S. 977). Daher wird im Folgenden ein Überblick über die Rechtsstruktur der KGaA und der Besteuerung der KGaA und ihrer Gesellschafter gegeben.
Die KGaA ist eine eigenständige Rechtsform, nicht nur eine Unterart der KG (zum Rechtsformwechsel in die KGaA Fischer, DStR 1997...