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Zuwendung einer Schweizer Stiftung in Deutschland nicht steuerbar
Nur bei eindeutigem Verstoß gegen den Satzungszweck ist eine Zuwendung steuerbar
[i]Schiffer/Pruns, Stiftung, Grundlagen, NWB FAAAE-30763 Der BFH hat eine Entscheidung getroffen, die deutlich macht, wie gering der Spielraum für eine Überprüfung einer Zuwendung – hier einer ausländischen Stiftung – ist. Dabei wurde der Zweck der „Anschubfinanzierung“ überprüft und die Zuwendung an einen deutschen Bürger als nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nicht steuerbar angesehen (, NWB GAAAH-32258).
I. Zuwendung einer Familienstiftung in der Schweiz
[i]Unterstützung von AngehörigenDie Klägerin ist eine 2008 errichtete Familienstiftung i. S. der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) mit Sitz in X/Schweiz. Stifterin ist die Z-Stiftung, ebenfalls aus der Schweiz. Die Klägerin verfolgt nach Art. A der Stiftungsurkunde sowie des durch den Stiftungsrat beschlossenen Stiftungsreglements keinerlei wirtschaftliche Zwecke, sondern gem. Art. 335 ZGB als Familienstiftung die Unterstützung von Angehörigen der Familie Y zum Zweck der Ausstattung. Die Unterstützung soll als Anschubfinanzierung verwendet werden. Nach Art. B der Stiftungsurkunde bzw. Tz. B des Stiftungsreglements können die Unterstützungsleistungen den Angehörigen der Familie Y einmalig in jugendlichen Jahren ausgerichtet w...