Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Abzugsverbot für Geldbußen

Fallen Bußgelder für Kartellabsprachen unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG?

Axel Scholz

[i]Cremer, Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, Kontierungslexikon, NWB QAAAG-51443 Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG darf eine festgesetzte Geldbuße den Gewinn nicht mindern. Das Abzugsverbot gilt nicht, soweit der wirtschaftliche Vorteil, der durch den Gesetzesverstoß erlangt wurde, abgeschöpft worden ist, wenn die Ertragsteuern, die auf den wirtschaftlichen Vorteil entfallen, nicht abgezogen wurden. Ob dies auch für eine vom Bundeskartellamt verhängte Kartellgeldbuße gilt, hat der BFH jüngst entschieden (, NWB GAAAH-31286).

I. Bußgeld wegen unerlaubter Kartellabsprachen

[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallIm Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen die Klägerin, eine AG, wegen unerlaubter Kartellabsprachen unterrichtete das Bundeskartellamt die AG anlässlich eines Angebots zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung über seine Absicht, ihr gegenüber ein Bußgeld festzusetzen. Im Jahr nach der Unterrichtung verhängte das Bundeskartellamt das Bußgeld in der angedrohten Höhe. Die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils ordnete es nicht an. Der Zumessung des Bußgeldes lagen die Leitlinien für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren zugrunde. Die AG bildete in ihrer Bilanz des Streitjahres wegen des angedrohten Kartellbußgeldes eine entsprechende handelsr...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Abzugsverbot für Geldbußen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen