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IWB Nr. 20 vom Seite 802

Einfluss der EU-Grundrechte auf das Steuerrecht

Wandel im Grundrechtsschutz durch Harmonisierung

Prof. Dr. Matthias Valta und Dr. Viktoria Wöhrer

Harmonisierungsmaßnahmen [i]Kaeser/Oppel/Valta, Tagungsband der 3. Jahrestagung des Young IFA Network 2019, ISBN 978-3-482-67443-3 erscheint in Kürze im Recht der direkten Steuern haben eine wechselhafte Geschichte. Während ursprünglich die Richtlinien tendenziell die Steuerpflichtigen begünstigten und ihnen kaum Pflichten auferlegten, besteht mit der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) und den neuen Transparenz- und Meldepflichten der Steuerpflichtigen im Rahmen der Amtshilferichtlinie (DAC) nun ein europarechtlich determiniertes Eingriffsrecht zulasten des Steuerpflichtigen. Die Umsetzung der ATAD hat nicht nur Auswirkungen auf die Grundfreiheiten, sondern eröffnet gem. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 EU-Charta auch den EU-Grundrechtsschutz. In der Konsequenz ist im Fall Deutschlands nicht mehr Karlsruhe, sondern Luxemburg für die Grundrechtskontrolle zuständig. Der EuGH wird im Laufe der nächsten Jahre sein Verfassungsrecht der direkten Steuern und des Steuerdatenschutzes entwickeln. Die damit verbundenen Herausforderungen waren auch Gegenstand des Panels 1 „Was bewegt das Europäische Steuerrecht“ der Jahrestagung 2019 des Young IFA Network in Düsseldorf. Der vorliegende Beitrag greift dieses Thema in gekürzter und weiterführender Form auf und gewährt einen Überblick über das sich entwickelnde neue Steuerverfassungsrecht.

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