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Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer Organgesellschaft
Zusammentreffen von Einkommenszurechnung und vororganschaftlicher Gewinnausschüttung
[i]Langenkämper, Finanzierungskosten, infoCenter, NWB FAAAB-03397 Der BFH versagt in seinem Urteil anteilig den Abzug von Zinsen, die die Kläger zum Erwerb von Beteiligungen an einer AG aufgewendet hatten. Die Zinsen standen sowohl im Zusammenhang mit Einkommen der AG, das den Klägern aufgrund einer Organschaft zugerechnet wurde, als auch mit einer von der AG geleisteten und dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden vororganschaftlichen Gewinnausschüttung (, NWB FAAAH-31778).
I. Organschaft und Ausschüttung vororganschaftlicher Gewinne
[i]Zusammentreffen von Einkommenszurechnung beim Organträger und vororganschaftlicher GewinnausschüttungDie Kläger waren im Streitjahr (2002) Gesellschafter einer KG. Zugleich hielten sie Aktien an einer AG. Sowohl die Aktien als auch die von den Klägern zu deren Finanzierung aufgenommenen Darlehen waren Sonderbetriebsvermögen bei der KG. Mit Wirkung ab dem bestand zwischen der AG als Organgesellschaft und der KG als Organträgerin eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Die AG schüttete im November 2002 ihren Gewinn des Wirtschaftsjahres 2001 (also Gewinn aus „vororganschaftlicher Zeit“) an ihre Aktionäre aus. Auf die Kläger entfielen Beträge von insgesamt rund 591.000 €, die Sonderbetriebseinnahmen bei der KG und nach § 3 Nr. 40 EStG a. F. (damals geltendes Halb...