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FG Rheinland-Pfalz | Steuerbarkeit von Gehaltszahlungen der NATO für Beratertätigkeit bei der ISAF
Einkünfte aus einer Tätigkeit bei der ISAF in Afghanistan unterliegen der inländischen Besteuerung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 EStG.
Der Kläger war zuvor Soldat der Bundeswehr. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst war er von 2009 bis 2013 als International Civilian Consultant (ICC) bei der ISAF tätig. Sein Gehalt für diese Tätigkeit zahlte die NATO und wurde zunächst nicht der Besteuerung unterworfen. Später war das Finanzamt der Ansicht, dass das von der NATO gezahlte Gehalt nicht steuerfrei sei. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung. Der Kläger unterliege mit sämtlichen in- und ausländischen Einkünften S. 796 [i]Kein Steuerbefreiungstatbestand ist für diese Tätigkeit einschlägigder unbeschränkten Steuerpflicht. Für die Streitjahre 2012 und 2013 gebe es keine Rechtsgrundlage, aufgrund der ihm Befreiungen der Gehaltszahl...