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Die Neuregelung des Firmenrechts
I. Einführung
Ein Kernstück des am in Kraft getretenen Handelsrechtsreformgesetzes (HRefG) ist die Neuregelung des Firmenrechts. Über das HRefG ist bereits an anderer Stelle berichtet worden (Brune, Überblick über das Handelsrechtsreformgesetz, NWB F. 18 S. 759).
Die Firma, im juristischen Sinne der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 HGB), ist von großer Bedeutung für das Unternehmen. An die Kaufmannseigenschaft knüpfen sich bedeutsame Rechtsfolgen wie z. B. unverzügliche Rügepflichten, Sorgfaltspflichten, Fälligkeitszinsen, Zurückbehaltungsrechte etc. (§§ 343 ff. HGB). In der Praxis mindestens ebenso bedeutsam ist der Umstand, daß die Firma als Visitenkarte des Unternehmens ein wichtiger Werbeträger ist. Auf ihr baut sich schließlich das Vertrauen der Kunden auf. Unternehmen sind daher in der Regel bestrebt, sich einen wohlklingenden und einprägsamen Namen zu geben, der unter Einsatz der verschiedenen Medien das Unternehmen kennzeichnet und schlagwortartig eingesetzt werden kann.
Das bisherige Firmenrecht, welches aus dem vorigen Jahrhundert stammte, wurde diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es wurde, insbes...