Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über das Handelsrechtsreformgesetz
I. Einleitung
Das - in seinen wesentlichen Teilen - bereits am in Kraft getretene Handelsrechtsreformgesetz hat zu zahlreichen Änderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht geführt. Ziel des Gesetzgebers war, das bislang geltende Handels- und Gesellschaftsrecht zugunsten einer größeren Handlungsfreiheit der Unternehmen einer Deregulierung und Vereinfachung zu unterziehen. Zu diesem Zweck wurde der Kaufmannsbegriff an die gewandelten Verhältnisse des Wirtschaftslebens angepaßt und vereinfacht. Die strengen Vorschriften über die Firmenbildung wurden liberalisiert und einige Regelungen im materiellen Recht der Personenhandelsgesellschaften zwecks Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis geändert. Außerdem wurde das gerichtliche Handelsregisterverfahren einschließlich des Kostenrechts effizienter und für die Unternehmen kostengünstiger gestaltet. Das Handelsrechtsreformgesetz führt ferner zu Änderungen im Handelsvertreterrecht und im Markengesetz.
Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Neuregelungen gegeben werden. Eine ausführliche Darstellung folgt in späteren Beiträgen.