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StuB 20/2019 S. 796

Übergangsregelung für technische Sicherheitseinrichtungen

Bund und Länderfinanzverwaltungen haben nach einem Bericht der IHK Ruhr am auf der Referatsleitersitzung eine Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) bis zum beschlossen.

Hintergrund: Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen wurden mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Da zurzeit jedoch noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst im Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendec...

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