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Bewertung der Pensionsrückstellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, dem aufgrund einer Entgeltumwandlung, die den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 BetrAVG entspricht, eine Versorgungszusage gewährt worden ist, ist gem. NWB RAAAH-21130 (EFG 2019 S. 1375) der Barwert-Teilwert-Vergleich vorzunehmen und mindestens der Barwert der unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen zu passivieren (Bezug: § 6a Abs. 3 Satz 1, § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 2, § 6a Abs. 5 EStG; § 1 Abs. 2 BetrAVG).