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NWB Nr. 27 vom Seite 2273 Fach 18 Seite 3527

Die kleine Aktiengesellschaft

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

I. Allgemeines

Das Recht der Kapitalgesellschaften ist in Deutschland durch eine grundsätzliche Aufteilung zwischen der GmbH und der Aktiengesellschaft geprägt. Der Gesetzgeber ging dabei bislang von dem Leitbild aus, daß kleine und mittelständische Unternehmen als kapitalgesellschaftliche Rechtsform die GmbH in Anspruch nehmen sollten, große Unternehmen hingegen die AG, wobei als Typ für die aktienrechtlichen Regelungen die Publikumsgesellschaft diente. Dieser Zweigleisigkeit ist durch die gesetzliche Neuregelung von Vorschriften des AktG durch das am in Kraft getretene Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts Abhilfe geschaffen. Durch die Neuregelungen (s. u. III) ist es mittelständischen Unternehmen erleichtert worden, in die Rechtsform der AG zu wechseln und sich in dieser neuen Rechtsform zunächst zu stabilisieren, bevor die Entscheidung über den Gang zur Börse getroffen wird. Dies kann für Familiengesellschaften, bei denen ein Generationswechsel ansteht, und auch für den Börsengang von Konzerntöchtern ein vorteilhafter Weg sein, (vgl. zu allem a. Seibert/Kirchfeld, a. a. O., S. 174). Das BJM sieht die kl...

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