Gesetzgebung | Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen.
Folgende Steuermaßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 sollen mit den beiden Gesetzentwürfen umgesetzt werden:
Senkung der Umsatzsteuer für den Bahnfernverkehr von 19 auf 7 % ab 2020.
Befristete Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie: von 2021 bis 2026 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben. Zudem wird für Geringverdienende eine Mobilitätsprämie eingeführt.
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ab 2020.
Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen ab 2020.
Erhöhung der Luftverkehrsteuer ab April 2020: Für Inlandsflüge und Flüge innerhalb der EU (Distanzklasse I) soll der Steuersatz von 7,50 Euro auf 13,03 Euro angehoben werden. Die Steuersätze für Flüge der Distanzklasse II und III sollen um jeweils 41% angehoben werden. Das bedeutet, dass für Flüge über 2.500 km bis 6.000 km der Steuersatz von 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Flüge über 6.000 km der Satz von 42,18 Euro auf 59,43 Euro steigen soll.
Hinweis:
Die Gesetzentwürfe sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Zu diesem Thema wird Hörster in der kommenden NWB 44/2019 ausführlich berichten.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
FAAAH-32669