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NWB Nr. 38 vom Seite 3103 Fach 18 Seite 3469

Das Recht der Genossenschaft

von Ministerialrat Jörg Ankele, Berlin

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) hat in unserem Wirtschaftsleben neben den Kapitalgesellschaften und den Personalhandelsgesellschaften schon seit langem einen festen Platz. Sie stellt ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen dar. Schwerpunktbereiche für die genossenschaftliche Organisationsform sind die Kreditgenossenschaften, die ländlichen Warengenossenschaften, die gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften; zurückgegangen ist die Bedeutung der genossenschaftlichen Rechtsform bei den Konsumgenossenschaften. Die Gesamtzahl der in der Rechtsform der eG betriebenen Unternehmen lag 1995 bei etwa 12 000; der Anteil der Genossenschaften in den neuen Bundesländern beträgt über ein Viertel (3 500). Im einzelnen gab es ca. 2 600 Volks- und Raiffeisenbanken, 4 700 ländliche Genossenschaften, 1 500 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften und 1 900 Wohnungsgenossenschaften. Die Gesamtmitgliederzahl hat sich - im Gegensatz zur Unternehmenszahl - ständig erhöht und belief sich 1995 auf über 20 Millionen.

Die organi...

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