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FinMin Saarland 08.02.1990 B/V 89/90 S 6114 a A

Kraftfahrzeugsteuer; | Nachrüstung von Pkw (§ 3g KraftStG)

Zu der Frage, welcher Förderungsbetrag für die Nachrüstung eines noch nicht schadstoffreduzierten Pkw zu gewähren ist, wenn das Fahrzeug, das bereits serienmäßig über eine Vorrichtung zur Verminderung von Kohlenwasserstoffemissionen nach Abschn.1.7.3 der Anlage XXIII zur StVZO (Verdunstungsfilter) verfügt, mit einem lambda-geregelten Dreiwege-Katalysator nachgerüstet würde, nimmt der B/V - 89/90 - S 6114a A wie folgt Stellung: Nach § 3g Abs.2 KraftStG i.d.F. v. (BStBl 1989 I 485) erhält der Fahrzeughalter für die Nachrüstung mit einem Katalysator und einer lambda-geregelten Gemischaufbereitung einen Förderungsbetrag von 1 100 DM, wenn die technische Verbesserung (Nachrüstung) durch die Zulassungsbehörde anerkannt ist. Da in dem vorliegenden Fall der Verdunstungsfilter bereits s...

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