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Praxisfragen bei der Partnerschaftsgesellschaft
I. Berufsausübungsgesellschaft für Freiberufler
1. Neue Rechtsform zwischen OHG und GmbH
Mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) ist das Gesellschaftsrecht der Freien Berufe, das sich - wie der ganze Berufsstand - ohnehin im Wandel befindet, um eine neue Rechtsform für die mitunternehmerische Berufsausübung bereichert worden. Es wird sich in der Praxis zeigen, für welche Freiberufler die Partnerschaft als Mischform von OHG und GmbH eine attraktive Gesellschaftsform darstellt; insbesondere, ob auch beispielsweise Steuerberater, deren Berufsrecht auch den Weg in die Kapitalgesellschaft ermöglicht, sowie Rechtsanwälte, bei denen die Zulässigkeit der ”Anwalts-GmbH” jetzt erstmals von einem hochrangigen Gericht (BayObLG INF 1995 S. 61 mit Anmerkung Weyand = DB 1994 S. 2540) bestätigt wurde, von ihr Gebrauch machen werden. Tendenziell führt das PartGG zu einer weiteren Zersplitterung des Gesellschaftsrechts.
Die Partnerschaft ist als Berufsausübungsgesellschaft eine mitunternehmerische Funktionseinheit (unternehmenstragende Gesellschaft) und unterscheidet sich darin grundlegend von bloßen Kooperationsformen wie Praxisgemeinschaften oder Interessenvereinigungen wie der Sie ist - in der anwaltlichen Terminologie - eine Sozietät (keine Bürogemeinschaft), in der ärztlichen Terminologie eine Gemeinschaftspraxis (keine Praxisgemeinschaft). Soweit das