Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über die Neuregelung des Umwandlungsrechts
I. Reformbedarf und Entwicklungslinien
1. Hauptmängel des bisherigen Umwandlungsrechts
Die bisher bestehenden Regelungen zur Umwandlung der verschiedenen Unternehmensformen untereinander waren historisch gewachsen und ziemlich lückenhaft; so wurde beispielsweise immer bemängelt, daß der Regelung des Zusammenschlusses von Rechtsträgern keine spiegelbildliche Regelung der Spaltung eines Rechtsträgers in mehrere Rechtsträger gegenüberstand, so daß dieses wirtschaftlich oft gewünschte und mitunter sogar notwendige Ergebnis auf Umwegen erreicht werden mußte. Auch waren die Vorschriften für die einzelnen Unternehmensformen ziemlich uneinheitlich, so daß nicht selten zweifelhaft war, ob bei Regelungslücken Vorschriften für andere Unternehmensformen analog anwendbar waren und ggf. welche.
Schließlich bestand ein Erschwernis für den Gesetzesanwender darin, daß sich die einschlägigen Regelungen über mehrere z. T. umfangreiche Gesetzeswerke verstreut fanden: Die formwechselnde Umwandlung war überwiegend im Aktiengesetz geregelt, die übertragende Umwandlung überwiegend im Umwandlungsgesetz, die Verschmelzung teils im Aktiengesetz, teils im Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und übe...