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Die kleine Aktiengesellschaft
I. Allgemeine Problemstellung und Zielsetzung des Gesetzes
1. Problemstellung
Das Recht der Kapitalgesellschaften ist in der Bundesrepublik Deutschland durch eine grundsätzliche Aufteilung zwischen der GmbH und der Aktiengesellschaft geprägt. Der Gesetzgeber ging dabei bislang von dem Leitbild aus, daß kleine und mittelständische Unternehmen als kapitalgesellschaftliche Rechtsform die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch nehmen sollten, große Unternehmen hingegen die Aktiengesellschaft, wobei als Typ für die aktienrechtlichen Regelungen die Publikumsgesellschaft diente. Diese Zweigleisigkeit hat dazu geführt, daß der Bestand an Gesellschaften mit beschränkter Haftung mittlerweile auf mehr als 500 000 Gesellschaften angewachsen ist, während nur ca. 3 000 Aktien- und Kommanditgesellschaften auf Aktien bestehen, von denen nur ein knappes Drittel zum Handel an der Börse zugelassen ist.
Diese Entwicklung hat mit dazu beigetragen, daß die mittelständische Wirtschaft in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich eine geringere Eigenkapitalausstattung besitzt. Die einzige Gesellschaftsform mit Zugang zum Eigenkapitalmarkt Börse ist die Aktie...