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Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – Erster kurzer Einblick aus Praktikersicht
Überblick über die für Praktiker relevantesten Regelungen
Die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2016 angepassten neuen Vorschriften zur Verschonung des Betriebsvermögens gelten nun bereits mehr als drei Jahre. Das Gesetz lässt an vielen Stellen Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung offen. Um der Praxis eine Orientierung und Rechtssicherheit für die Beratung zu geben, hat die Finanzverwaltung im Juni 2017 koordinierte Ländererlasse zur Anwendung der Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens veröffentlicht. Diese Erlasse haben – unter Berücksichtigung von weiteren Änderungen und Klarstellungen – Eingang in den im Dezember 2018 veröffentlichten Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 („ErbStR 2019“) gefunden. Die nun veröffentlichten ErbStR 2019 weichen nicht wesentlich von dem Richtlinienentwurf ab. Die ErbStR 2019 werden nun auch von Bayern, das sich den koordinierten Ländererlassen aus Juni 2017 nicht angeschlossen hatte, mitgetragen. Mit BR-Drucks. v. hatte der federführende Finanz- und Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, den neuen Richtlinien unter Berücksichtigung weiterer Änderungen zuzustimmen. Diese Änderungswünsche wurden jedoch nicht umgesetzt. Der Bundesrat hat den ErbStR 2019 am zugestimmt.
I. Anpassung der ErbStR 2011
In den ErbStR 2019 wer...