IFRS 2020
17. Aufl. 2019
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XI. Eigenkapital (Equity)
1. Allgemeines
Das Eigenkapital (equity) wird allgemein im Rahmenkonzept geregelt, Eigenkapitalinstrumente in IAS 32 und IFRS 7. IFRS 7 betrifft die Pflichtangaben im Anhang.
Grundsätzlich ist Eigenkapital der Restbetrag der Vermögenswerte nach Abzug aller Schulden. Das Eigenkapital ergibt sich also indirekt aus der Bewertung der übrigen Bilanzposten. Eigenkapital besteht aus den Einlagen und thesaurierten Gewinnen.
Von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Schulden bei emittierten Finanzinstrumenten. Finanzinstrumente (financial instruments) sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert (financial asset) und bei dem anderen zu einer finanziellen Schuld (financial liability) oder einem Eigenkapitalinstrument (equity instrument) führen (IAS 32.11).
Als finanzielle Schuld gilt insbesondere eine vertragliche Verpflichtung, Geld oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen oder finanzielle Vermögenswerte oder Schulden zu potenziell nachteiligen Bedingungen zu tauschen (IAS 32.11). Ein Eigenkapitalinstrument kann also nur vorliegen, wenn keine derartige Verpflichtung besteht (IAS 32.16; zu Sonderfällen siehe .16(b)). Zur Abgrenzung ...