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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 SF 231/15

Gesetze: RVG § 3; RVG § 14; VV RVG Nr. 1005, Nr. 1006

Leitsatz

Leitsatz:

Die Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG entsteht auch dann, wenn der Rechtsanwalt nach einem Zwischenerfolg ein (telefonisches) Gespräch mit der Klagepartei führt, um die Erfolgsaussichten der Weiterführung eines Klageverfahrens in Abwägung zu einer unstreitigen Erledigung nach dem Teilerfolg zu erörtern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAH-32287

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 08.08.2019 - L 12 SF 231/15

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