Tagungsband der 3. Jahrestagung des Young IFA Network 2019
1. Aufl. 2019
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C. Die Hinzurechnungsbesteuerung: Aktueller Stand und Reformbedarf
I. Aktueller Stand, BEPS AP 3 und ATAD
1. Einführung
Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland ist in Deutschland grds. nur beschränkt auf ihre inländischen Einkünfte steuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 KStG i. V. mit § 49 EStG). Dies gilt auch, wenn sie inländische Gesellschafter hat. Die thesaurierten Gewinne einer ausländischen Gesellschaft werden aufgrund der sog. Abschirmwirkung in Deutschland zunächst steuerlich nicht erfasst. Dies kann zu Gestaltungen veranlassen, die das internationale Steuergefälle nutzen. Diese beruhen auf dem Gedanken, dass inländische Einkünfte und Vermögen auf Kapitalgesellschaften im Ausland verlagert werden, indem Inländer an ausländische Gesellschaften Zinsen, Lizenzgebühren, Vermittlungsprovisionen oder sonstige Dienstleistungsentgelte zahlen. Dadurch entsteht jedenfalls ein Liquiditäts- und Zinsvorteil. Sind Dividendenausschüttungen, wie in Deutschland gem. § 8b Abs. 1 KStG, steuerfrei, entsteht ein definitiver Steuervorteil.
Die Finanzverwaltung versuchte früh, die vorbesc...