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Steuerfolgen beim Gesellschafterwechsel in Personengesellschaften
I. Vorbemerkung
Zum Gesellschafterwechsel in Personengesellschaften kommt es im wesentlichen durch Veräußerung eines Anteils an einen neu eintretenden Gesellschafter, durch unentgeltliche Übertragung eines Anteils, insbes. durch Schenkung oder Erbfolge, durch Eintritt zusätzlicher (weiterer) Gesellschafter und durch Ausscheiden von Gesellschaftern unter Übergang der Anteilsrechte auf die verbleibenden Gesellschafter.
Bei entgeltlicher Anteilsveräußerung kann der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn, aber auch einen Veräußerungsverlust erzielen. Der Erwerber aktiviert seine Erwerbsaufwendungen, ggf. in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz. Als Veräußerungsvorgang in diesem Sinne wird grds. auch der Übergang der Gesellschaftsrechte auf die verbleibenden Gesellschafter beim Ausscheiden eines Gesellschafters im Wege der Anwachsung gem. § 738 BGB angesehen. Beim Eintritt eines neuen Gesellschafters leistet dieser regelmäßig eine Vermögenseinlage in die Gesellschaft. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Gesellschaftsanteils rückt der Erwerber in die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein.
Die steuerlichen Rechtsfolgen bestimmen sich bei...BStBl II S. 748BStBl 1978 I S. 8BStBl I S. 235