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Die Besteuerungsgrundlagen der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
I. Supranationale Gesellschaftsform
Die EG-VO Nr. 2137/85 (EWIV-VO) des Rates der EG vom und das hierzu ergangene deutsche EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AG) v. 14. 4. 1988 (BGBl S. 514) stellen die Basis einer supranationalen Unternehmensform dar, die als Kooperationsinstrument in der EG dient.
Der Regelungsgegenstand der EWIV-VO als europäisches und damit für sämtliche Mitglieder verbindliches Recht umfaßt die Gründung, das juristische Dasein und die innere Verfassung der EWIV. Die notwendige Ergänzung der EWIV-VO erfolgt durch das nationale Recht der jeweiligen EG-Mitgliedstaaten, in welchem die Vereinigung ihren Sitz erhält.
Die EWIV stellt ein Novum dar, da sie die erste Gesellschaftsform europäischen Rechtes ist. Sie verfolgt den Zweck, insbes. kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Angehörigen freier Berufe eine grenzüberschreitende Kooperation zu ermöglichen. Die neue Gesellschaftsform bietet die Chance, bestimmten Aktivitäten gemeinsam mit Partnern nachgehen zu können, ohne dabei zu fusionieren oder die eigene Autonomie aufgeben zu müssen.
Dies bedeutet für den einzelnen Partner eine Zusammenarbeit auf vereinbarten Gebieten, ohne eigene Tätigkeiten aufgeben zu müssen, ...