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Nutzungsüberlassung als Eigenkapitalersatz - insbesondere bei der Betriebsaufspaltung
Auswirkungen des
I. Problemstellung
Die sogenannte Betriebsaufspaltung ist eine ”Erfindung” des Steuerrechts. Hierbei wird im Regelfall eine Personengesellschaft in eine Betriebs(Kapital-)Gesellschaft und eine als Besitzunternehmen fortbestehende Personengesellschaft aufgespalten. Die Vermögenstrennung zwischen Betriebs- und Besitzgesellschaft und die damit (vermeintlich) herbeigeführte Haftungsabschottung zwischen den verschiedenen Gesellschaften sind später als Motive für Betriebsaufspaltungsmodelle hinzugetreten. Die Verzahnung von Besitz- und Betriebsgesellschaft wird hierbei im Regelfall über Miet- oder Pachtverträge erfolgen. Auf den ersten Blick scheint es wenig naheliegend zu sein, eine derartige durch Miet- oder Pachtvertrag erfolgende Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter als mögliche eigenkapitalersetzende Leistung i. S. des § 32a GmbHG anzusehen, regelt die Norm ihrem Wortlaut nach doch nur die Behandlung von Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft anstelle von notwendigem Eigenkapital zur Verfügung stellt (vgl. etwa BGHZ 90, 370 ff.; ausführliche Darstellung der Rechtsprechungsgrundsätze zu den eigenkapitale...