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NWB Nr. 18 vom Fach 18 Seite 3057

Nachfolgeprobleme in der Personengesellschaft bei Tod eines Gesellschafters

von Dr. jur. Hans-Hermann Heidner, Braunschweig

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Einführung

Durch den Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft treten schwierige gesellschafts- und erbrechtliche Nachfolgeprobleme auf. Gerade die Nachfolgefrage aber birgt bei den meist persönlich stark geprägten Personengesellschaften ein enormes Konfliktpotential in sich. Die existentielle Bedeutung der Nachfolgefrage für die Gesellschaft zwingt jeden Berater, der mit der Konzeption von Gesellschaftsverträgen betraut ist, diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dafür ist das Verständnis der bei der Nachfolgefrage relevanten Rechtsprobleme unentbehrlich, um den häufig vorkommenden individuellen Besonderheiten angemessen Rechnung tragen zu können.

II. Gesetzliche Rechtsfolgen

1. Grundlagen

Stirbt ein Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft (§ 727 Abs. 1), ein Gesellschafter einer OHG (§ 131 Nr. 4 HGB) oder ein Komplementär einer KG (§§ 161 Abs. 2, 131 Nr. 4 HGB), so wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Tod eines Kommanditisten führt demgegenüber nach § 177 HGB nicht zur Auflösung. Mit der Auflösung ist die Gesellschaft aber noch nicht beendet. Vielmehr findet nun in aller Regel die Abwicklung gemäß § 730 BGB, §§ 161 Abs. 2, 145 HGB statt. An dieser Liquidati...

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Nachfolgeprobleme in der Personengesellschaft bei Tod eines Gesellschafters

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