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Rechtsfragen der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Das europäische Gesellschaftsrecht hat einen neuen Entwicklungsstand erreicht. Es handelt sich um die „Geburt„ der ersten Gesellschaftsform europäischen Rechts. Seit dem besteht die Möglichkeit zur Gründung einer „Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung„ (EWIV). Diese Rechtsform soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine grenzüberschreitende Kooperation ermöglichen. Bei diesen Unternehmen bestehen vor allem psychologische Barrieren, sich im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit einer fremden nationalen Rechtsordnung zu unterwerfen. Dieses Hemmnis kann durch die Einführung der EWIV als EG-einheitlicher Rechtsform weitgehend ausgeräumt werden.
Rechtsgrundlage der EWIV ist die Verordnung des Ministerrates der EG vom (VO/EWG Nr. 2137/85 - im folgenden: EWIV-VO). Ausführungsgesetze der Einzelstaaten sind nur insoweit zulässig und geboten, als die EWIV-VO Lücken aufweist oder ausdrücklich auf das nationale Recht verweist. Die EWIV-VO ist bereits am in Kraft getreten. Sie „gilt„ jedoch erst ab dem . Die nationalen Rechte mußten trotz ihrer nur subsidiären Geltung z. T. erheblich modi...