Mandantenorientierte Sachbearbeitung
16. Aufl. 2019
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Vorwort
Nach der Verordnung zur Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten vom umfasst die Abschlussprüfung neben den schriftlich zu prüfenden Fächern:
Steuerwesen
Rechnungswesen und
Wirtschafts- und Sozialkunde
als viertes Prüfungsfach (statt der bisherigen mündlichen Prüfung) das Prüfungsfach:
Mandantenorientierte Sachbearbeitung.
Dieses Fach besteht aus einem Prüfungsgespräch. Dabei soll der Prüfungskandidat nach einer Vorbereitungszeit von 10 Minuten ausgehend von einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen darstellen kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern.
Für das Prüfungsgespräch kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht
Einzelsteuerrecht
Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Rechnungslegung.
Im Gegensatz zu den schriftlich zu prüfenden Fächern ist dieses 4. Prüfungsfach nicht immer in der Stundentafel der Berufsschule vertreten. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf bringt jedoch zum Ausdruck, dass besonders Methoden, die die Handlungskompetenz unmittelbar fördern,...