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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei gewerblich geprägter grundstücksverwaltender Personengesellschaft
Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 3, § 6, § 7 GewStG).
Bereits mit Urteil vom - I R 61/90 NWB LAAAA-94161 (BStBl 1992 II S. 628) hat der BFH entschieden, dass das Halten einer Kommanditbeteiligung an einer gewerblich geprägten grundstücksverwaltenden Personengesellschaft gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1968/1974 verstößt. Denn das Halten einer solchen Beteiligung ist keine „Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes“. An dieser Rechtsprechung hält der BFH weiter fest. Ein anderes Ergebnis kann auch nicht aus dem Beschluss des Großen Senats des NWB LAAAH-10787 (BStBl 2019 II S. 262 = Kurzinfo StuB...