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StuB 19/2019 S. 764
Künstlersozialabgabe 2020 bei 4,2 %
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 % betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am im BGBl 2019 I S. 1354 veröffentlicht worden.