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LSG Bayern 17.05.2019 L 1 R 46/16, NWB 41/2019 S. 2981

GRV | Keine Fortdauer der Befreiung nach Wechsel des Arbeitgebers

Ein Bescheid über die Befreiung eines Ingenieurs von der Rentenversicherungspflicht verliert mit dem Wechsel des Arbeitgebers seine Wirkung. Einer Aufhebung des Bescheids bedarf es nicht.

Anmerkung:

Der klagende Ingenieur hatte sich im Streitfall – vergeblich – auf Vertrauensschutz berufen. Der Senat meint, ein solcher sei schon deshalb nicht aus dem Befreiungsbescheid ableitbar, weil dies im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Sozialversicherungsrechts stünde, [i]Marburger, NWB 37/2019 S. 2742das für sämtliche Versicherungszweige kraft Gesetzes anordne, wer Pflichtmitglied in dem jeweiligen Versicherungszweig ist und wer nicht. Ebenso wenig lagen auch Anhaltspunkte dafür vor, dass der Ingenieur außerhalb des Bescheids fehlerhaft beraten und deshalb ein Vertrauens...

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