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Jahressteuergesetz 2019
Der Entwurf und seine Änderungen in der Entgeltabrechnung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am den Regierungsentwurf für das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) verabschiedet.
Im Kern des Gesetzes stehen verschiedene Regelungen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität sowie zur Nutzung von Jobtickets. Eine Einschränkung des Sachleistungsbegriffs im Zuge einer strengeren Abgrenzung zwischen Geldbezügen und Sachbezügen ist nicht mehr Bestandteil des Gesetzes. Der Referentenwurf sah noch eine Abgrenzung vor.
In diesem Beitrag stelle ich Ihnen die Änderungen im Rahmen der Entgeltabrechnung vor. Wie der Name des Gesetzes vermuten lässt, sind weitere Änderungen zur Förderung der Elektromobilität geplant: U. a. soll eine Sonderabschreibung für die Anschaffung von Lieferfahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb eingeführt werden.
I. Halbierung der Bemessungsgrundlage
Wie bereits aus dem Namen des Gesetzes abzuleiten ist, steht die weitere steuerliche Förderung der Elektromobilität im Vordergrund. Bereits mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr v. (BGBl 2016 I S. 2498) und dem Gesetz z...BGBl 2018 I S. 2338