Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermietung und Verpachtung an Auszubildende
In den vergangenen Jahren ist insbesondere in vielen Groß- und Universitätsstädten eine steigende Wohnraumknappheit zu registrieren. Die zunehmende Anspannung der Wohnungsmärkte führt dazu, dass u. a. Auszubildende teilweise keinen bezahlbaren Wohnraum finden können. Hierdurch bleiben Ausbildungsplätze z. T. unbesetzt. Arbeitgeber versuchen zunehmend, diesem Trend entgegenzusteuern, indem die Auszubildenden mit einer verbilligten Überlassung von Wohnraum unterstützt werden.
§ 21 Abs. 2 EStG kann eine Kürzung des Werbungskostenabzugs auslösen, wenn ein Arbeitgeber, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, z. B. einem eigenen Auszubildenden eine Wohnung unentgeltlich oder deutlich verbilligt überlässt.
Arbeitgeber, die Gewinneinkünfte erzielen, sind davon nicht betroffen. Eine verbilligte Wohnraumüberlassung führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( NWB KAAAA-96610, BStBl 1999 II S. 652) in diesen Fällen nicht zu einer Kürzung der Betriebsausgaben. Auf der anderen Seite kann die verbilligte Vermietung beim Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil auslösen.
Damit auch Arbeitgeber, die Einkünfte aus Vermiet...