Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren und System zur Unterstützung einer Bedienung eines Computerprogramms" – zum Vorliegen einer unzulässigen Erweiterung eines Patentanspruchs
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 538 320 (Streitpatent). Das am 22. Juni 2011 angemeldete Streitpatent ist in Kraft und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 50 2011 005 524 geführt und trägt die Bezeichnung
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