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Veräußerungsfälle bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen
Personengesellschaften sind einerseits ertrag- und grunderwerbsteuerlich attraktive Gestaltungsobjekte, da sie aufgrund der transparenten Betrachtungsweise eine hohe Flexibilität mit sich bringen. Andererseits führt diese Transparenz vor allem bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen häufig zu komplizierten Zurechnungsfragen. In Veräußerungsfällen stellen dabei namentlich die Aspekte Tarifermäßigung (§ 34 EStG), Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) und Zurückbehaltung von wesentlichen Betriebsgrundlagen den Berater vor besondere Herausforderungen.
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Fallbeispiel
[i]Mehrstöckige PersonengesellschaftsstrukturDie U-GmbH & Co. KG ist ein mittelständisches Unternehmen, das im Hochbau operativ tätig ist (Untergesellschaft). Die Gesellschafterebene weist aus historischen Gründen eine doppelstöckige Holdingstruktur auf: Alleiniger vermögensmäßig beteiligter Gesellschafter (Kommanditist) ist die O-GmbH & Co. KG (Obergesellschaft). Kommanditisten der Obergesellschaft sind die natürlichen Personen A, B und C (Obergesellschafter), die zu jeweils 20 % direkt und zu jeweils 33,3 % indirekt über die X-GmbH & Co. KG, eine frühere und mittlerweile funktionslose Akquisitionsgesellschaf...