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Ausfall einer unbesicherten Forderung gegen eine Tochtergesellschaft im Ausland
BFH bestätigt in einem Drittstaatenfall (China) seine Rechtsprechungsänderung
[i]Gerlach, Außensteuergesetz, infoCenter, NWB RAAAC-21278 Mit seiner Entscheidung vom - I R 73/16 (BStBl 2019 II S. 394) hatte der BFH seine Rechtsprechung zur Wertminderung grenzüberschreitender Konzerndarlehen geändert. Der Fall betraf ein an eine belgische Tochtergesellschaft vergebenes Darlehen. Der BFH entschied, dass die fehlende Darlehensbesicherung grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG gehöre und weder das einschlägige DBA noch das Unionsrecht einer Korrektur nach dieser Vorschrift entgegenstünden. Entsprechend entscheidet der BFH nunmehr in einem Drittstaatensachverhalt, in dem es um ein Darlehen an eine chinesische Tochtergesellschaft ging (, NWB HAAAH-29635).
I. Konzerninternes Darlehen an chinesische Tochtergesellschaft
[i]Abschreibung einer konzerninternen Forderung aus LieferungenDie klagende KG hatte natürliche Personen als Kommanditisten und war im Streitjahr (2008) Alleingesellschafterin der chinesischen A Ltd. Gegen diese Gesellschaft hatte sie eine unbesicherte und unverzinsliche Forderung, die aus Lieferungen in den Jahren 2004 und 2005 stammte. Die Klägerin verzichtete im Jahr 2007 gegen Besserungsschein zunächst auf einen Teil der Forderung und buchte diesen Teil gewinnmindernd in ihrer Handelsbilanz aus. ...