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KG Urteil v. - 13 U 26/18

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Qualifizierung einer anwaltlichen Honorarvereinbarung als Wahlschuldverhältnis im Sinne von § 262 BGB, bei dem der Mandant entsprechend dem von ihm verfolgten Ziel wählen kann, ob die anwaltliche Tätigkeit durch eine Pauschalhonorarvereinbarung oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vergütet werden soll.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 14 Nr. 36
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2019 S. 2770
WAAAH-30971

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KG, Urteil v. 07.05.2019 - 13 U 26/18

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