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Track 09 | Werbungskosten: Mietkosten nach Ende der doppelten Haushaltsführung bei Jobsuche
Die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung kann nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz als vorweggenommene – allgemeine – Werbungskosten abgezogen werden. Überraschenderweise hat das Finanzamt keine Revision eingelegt. Es ist jedoch bereits ein vergleichbarer Fall beim BFH anhängig.
Kann die Miete für eine Zweitwohnung, die ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzt wurde, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden? Für die Dauer der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz? – Diese spannende Frage musste das FG Münster beantworten.
Ein Arbeitnehmer war in Berlin beschäftigt, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordrhein-Westfalen. In Berlin hatte er im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine steuerlich anerkannte Zweitwohnung. Nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber behielt der Arbeitnehmer die Wohnung in Berlin bei, weil er hoffte, in der Hauptstadt eine neue Stelle zu erhalten. Er bewarb sich in der Folgezeit bei mehr als 7...