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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 04 | Belegabruf: Elektronisch vorliegenden Daten sollen nicht mehr eingetragen werden müssen

Steuerbürger, die ihre Einkommensteuererklärung selbst machen und nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen können oder wollen, sollen bei der Steuererklärung 2019 die bereits der Finanzverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Formulare eintragen müssen. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, sollen in den Papiervordrucken für die Abgabe der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat im Namen der Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag beantwortet – zur vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerbürger, die ihre Einkommensteuererklärung selbst machen und nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen können oder wollen, sollen bei der Steuererklärung für 2019 die bereits der Finanzverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Papiervordrucke eintragen müssen. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, sollen in den Formularen entsprechend gekennzeichnet werden. Die Bundesregierung will zudem bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen das „Once Only-Prinzip” forciere...

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