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Einkommensteuer – Zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen Stiftungen (FG)
Sind Zahlungen einer rechtsfähigen Stiftung an ihre Destinatäre Gewinnausschüttungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 EStG wirtschaftlich vergleichbar, ist auch für eine solche Stiftung ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Dabei sind die Regelungen über Zu- und Abgänge in dem nach § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG maßgeblichen Zeitraum zu berücksichtigen
Quelle: , NWB UAAAH-30292