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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 330

Der Poolvertrag bei Familiengesellschaften – Erbschaftsteuerliche Vorsorge und „Family Governance“

Erfahrungen aus der Praxis

Dr. Astrid Eiling

Die deutsche Unternehmenslandschaft ist weiterhin durch einen starken Mittelstand geprägt. Gesellschaften mit einem Gesellschafterkreis, der – zumeist vollständig – aus miteinander verwandten Personen besteht, machen einen nicht unwesentlichen Anteil des deutschen Mittelstandes aus. Bei vielen Familienkapitalgesellschaften haben die Gesellschafter Stimmpoolverträge geschlossen. Häufig liegt die Ausgangsmotivation zum Abschluss von Poolverträgen darin, von der erbschaftsteuerlichen Privilegierungsregelung Gebrauch machen zu können und für das Vorliegen von begünstigungsfähigem Vermögen i. S. von § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG Sorge zu tragen. Die konkrete Ausgestaltung des Poolvertrages sagt letztlich jedoch auch viel über das Verständnis der Familiengesellschafter von „Familie“ aus, spiegelt Regelungen einer bestehenden Familienverfassung wider oder begründet Elemente einer solchen Familienverfassung. Der Poolvertrag wird insbesondere auch zur für Dritte nicht erkennbaren Begrenzung des Einflusses einzelner Gesellschafter genutzt.

Kernaussagen
  • Gesellschafter von Familienunternehmen schließen häufig motiviert durch eine erbschaftsteuerliche Beratung Poolverträge ab. Die Ausgesta...

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