Aufwendungen für ein Grundstück als Werbungskosten bei den Mieteinkünften aus einem benachbarten Grundstück
Leitsatz
1) Stehen Ausgaben in mehreren Veranlassungszusammenhängen ist – wenn eine anteilige Zuordnung nicht möglich ist – der vorrangige
Veranlassungszusammenhang maßgebend.
2) Bei den Einkünften aus § 21 EStG ist dabei zu berücksichtigen, dass die Vermietungs- bzw. Verpachtungstätigkeit stets objektbezogen
zu beurteilen ist.
3) Besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang einer Schadenersatzleistung mit der Vermietung eines Grundstücks bleibt
ein daneben bestehender Zusammenhang mit einer noch nicht konkret geplanten Vermietung einer Nachbarparzelle unberücksichtigt.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 47 DStRE 2019 S. 1515 Nr. 24 VAAAH-30727