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FG Saarland 17.11.1989 1 S 245/89
Finanzgerichtsordnung; | Streitwert bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung (§ 13 GKG)
Betrifft das finanzgerichtliche Verfahren die Frage, ob ein gesondert festzustellender Gewinn tarifbegünstigt ist, so ist auch bei hohen Gewinnen, die im allgemeinen zu einem Streitwert von 50 % führen, nur der Ansatz eines Wertes von 25 % gerechtfertigt (FG Saarland, rkr. Beschl. v. - 1 S 245/89).