Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, Begriff der Überführung oder Übertragung, Besitzzeitanrechnung
Leitsatz
1) Beim identitätswahrenden Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
gewährt werden. Ein solcher Vorgang stellt mangels Überführung oder Übertragung keinen schädlichen Vorgang i.S.v. § 9 Nr. 1
Satz 5 Nr. 2 GewStG dar.
2) Die Besitzzeitanrechnung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ist auch für die Gewerbesteuer zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 41 DStRE 2019 S. 1337 Nr. 21 EFG 2019 S. 1697 Nr. 20 EStB 2020 S. 31 Nr. 1 FR 2019 S. 1010 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2019 S. 3048 RAAAH-30724
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