Gesetzgebung | Bundesrat hat keine Einwände gegen Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform
Der Bundesrat hat sich am erstmals mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer befasst: er hat keine Einwände (BR-Drucks. 327/19 (Beschluss)).
Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz, sog. Öffnungsklausel.
Als nächstes wird die Grundgesetzänderung in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten: Die erste Lesung hat dort bereits am stattgefunden. Wenn der Bundestag die Verfassungsänderung verabschiedet hat, entscheidet der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung. Für die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Die zugehörigen Drucksachen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 20.9.2019 (il)
Fundstelle(n):
NWB JAAAH-30705