Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im Ehegattenarbeitsverhältnis
Leitsatz
1. Liegt eine anzuerkennende schriftliche Vereinbarung über die Einrichtung eines Wertguthabens gemäß § 7b SGB IV vor, so
führen Einzahlungen in das Wertguthaben beim Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat in seinem
Unternehmen hinsichtlich der Einzahlungen auf das verpfändete Guthabenkonto eine Rückstellung zu bilden.
2. Im Rahmen der Vereinbarung und Durchführung eines fremdüblichen und damit steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnisses
zwischen Ehegatten ist auch die Vereinbarung und Durchführung gesetzlich vorgesehener Nebenabreden grundsätzlich fremdüblich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1179 Nr. 14 EStB 2019 S. 511 Nr. 12 KÖSDI 2019 S. 21341 Nr. 8 CAAAH-30515
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2018 - 5 K 2061/16
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.