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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 2061/16 EFG 2019 S. 1179 Nr. 14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 38 Abs. 2, AO § 42, SGB IV § 7b, HGB § 249

Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im Ehegattenarbeitsverhältnis

Leitsatz

1. Liegt eine anzuerkennende schriftliche Vereinbarung über die Einrichtung eines Wertguthabens gemäß § 7b SGB IV vor, so führen Einzahlungen in das Wertguthaben beim Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat in seinem Unternehmen hinsichtlich der Einzahlungen auf das verpfändete Guthabenkonto eine Rückstellung zu bilden.

2. Im Rahmen der Vereinbarung und Durchführung eines fremdüblichen und damit steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten ist auch die Vereinbarung und Durchführung gesetzlich vorgesehener Nebenabreden grundsätzlich fremdüblich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1179 Nr. 14
EStB 2019 S. 511 Nr. 12
KÖSDI 2019 S. 21341 Nr. 8
CAAAH-30515

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2018 - 5 K 2061/16

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