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Steuern: Vorauszahlungen bei schlechteren Geschäften anpassen
Die beginnenden Konjunkturprobleme hinterlassen erste „Bremsspuren“ bei Umsätzen und Gewinnen. Unternehmer, die absehen können, dass die Geschäfte bei ihnen weniger gut laufen, sollten in Abstimmung mit dem Steuerberater einen formlosen Antrag auf Reduzierung der Vorauszahlungen stellen. Der Antrag sollte schlüssig begründet werden, z. B. mit einem Auftrags- und Umsatzrückgang gegenüber den Vorjahren. Auch eine Vorlage der aktuellen BWA und der des Vorjahres kann die Argumentation stützen.
Wer die Vorauszahlungen trotz schlechterem Geschäft nicht anpassen lässt, belastet nicht nur die Liquidität, auch eine Verzinsung zu viel gezahlter Steuern gibt es nicht.