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FG Münster 21.11.2018 13 K 444/16 K,G,F, NWB 39/2019 S. 2834

Bilanzierung | Saisonwaren: Teilwertabschreibung auf fertige Erzeugnisse und Waren

Bei der Ermittlung einer Teilwertabschreibung auf den Wertansatz fertiger Erzeugnisse und Waren nach der retrograden, am Absatzmarkt orientierten Berechnungsmethode ist bei der Ermittlung des „Soll-Rohertrags“ laut nicht auf einen durchschnittlichen Branchenwert, sondern auf die betrieblichen Kennzahlen in den Jahresabschlüssen des Steuerpflichtigen abzustellen. Bei der retrograden Ermittlung der Teilwertabschläge sind daher ebenfalls die Selbstkosten zu berücksichtigen, zu denen auch lagerzeitabhängige Kosten zählen.

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